Treuhandkonto

Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur haben die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingerichtet. Wer für seine eigene Bestattung finanzielle Mittel zur Absicherung hinterlegen möchte, hat hier die richtige Lösung gefunden. Viele Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung, die dem strengen deutschen Aktienrecht unterliegt.

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Ihre Wünsche - finanziell abgesichert

Wenn Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, um ihre individuellen Wünsche festzulegen, können Sie gleichzeitig mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die voraussichtlichen Kosten Ihrer späteren Bestattung einen Treuhandvertrag abschließen. Das von Ihnen eingezahlte Kapital wird nach Vertragsabschluss mündelsicher, d.h. vor dem Zugriff Dritter geschützt angelegt.

Das Treuhandvermögen obliegt der Kontrolle des Aufsichtsrates und wird durch eine Global-Ausfallbürgschaft einer Bank oder Sparkasse abgesichert. Einmal jährlich erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Kontoauszug. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen zur Durchführung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.

Ihre Vorsorge – optimal geschützt

Das Treuhandkonto bietet finanzielle Sicherheit für Ihre Bestattung – mit garantiertem Kapitalschutz, flexiblen Konditionen und wertvollen Zusatzleistungen.

Die Vorteile eines Treuhandkontos sind

keine Gesundheitsprüfung
Vertragsabschluss bis ins hohe Alter möglich
Absicherung der Bestattungskosten
Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
Jährlicher Kontoauszug
Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Durch den Abschluss der Treuhandeinlage können Sie von zusätzlichen Leistungen profitieren

Zwei Vorsorge-Cards, für den Vorsorgenden und einen nahen Angehörigen, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass eine Bestattungsvorsorge besteht.
Übernahme des Prozesskostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten über einen unberechtigten Zugriff des Sozialamtes nach vorheriger Prüfung

Auslandsrückholung im Todesfall

Innerhalb Europas bis max. 5.200 €
Außerhalb Europas bis max. 10.300 €