Überführungen
 
 Todesfall in Deutschland
Überführung von Verstorbenen innerhalb Deutschlands
Bei Überführungen Verstorbener innerhalb von Deutschland steht wir Ihnen zur Seite. Wir übernehmen die Besorgung der notwendigen Dokumente von den örtlichen Behörden sowie die Terminkoordination nach Ihren Wünschen zu dem von Ihnen gewünschten Bestattungsunternehmen. Aufgrund von unzähligen Fortbildungen und gemeinsamen Zusammenkünften verfügen wir deutschlandweit über persönliche Kontakte zu Berufskollegen, die die gleiche Berufsauffassung haben wie wir. Unser moderner Fuhrpark ermöglicht uns eine Überführung vom Sterbeort in einer anderen Stadt nach Hamburg oder von Hamburg in die Heimatstadt der verstorbenen Person innerhalb von Deutschland.
 
 Todesfall im Ausland
Überführung von Verstorbenen nach Deutschland, genauer nach Hamburg oder dem Norddeutschen Bereich
Nach entsprechender Beauftragung können wir uns um die Überführung der verstorbenen Person nach Deutschland kümmern. Im ersten Stadium muss durch Sie als Familie ein Bestattungsunternehmen am Sterbeort im Ausland für die Erledigung der Formalitäten beauftragt werden. Dieses Unternehmen bucht auch den Flug nach Hamburg. Bei kurzen Distanzen zu Nachbarländern kann die Überführung mittels eigener Fahrzeuge durchgeführt werden, bei größeren Entfernungen erfolgt die Überführung auf dem Luftweg. Spätestens einen Tag vor Ankunft der verstorbenen Person in Hamburg benötigen wir vom örtlichen Bestatter alle Dokumente per Mail.
 
 Todesfall in Deutschland
Überführung von Verstorbenen ins Ausland
Wenn ein ausländischer Mitbürger in Hamburg oder Norddeutschland verstirbt, besteht sehr oft der Wunsch nach einer Überführung in sein Heimatland. Auch in dieser Situation können sie auf uns und unsere Erfahrung zählen. Wir besorgen beim Standesamt, dem Gesundheitsamt, dem Konsulat oder der Botschaft des Heimatlandes alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen. 
Nehmen Kontakt zu Luftfrachtgesellschaften auf, wenn eine Überführung mit unserem Bestattungskraftwagen zu lang ist. Sie als Familienangehörige müssen uns nur ein Bestattungsunternehmen im Heimatort mit allen Kontaktdaten benennen, so dass wir alles weitere veranlassen können.
